Überbrückungsgeld und Überbrückungsabgeltung:

Meilensteine für Bauarbeiter

 

Viele Bauarbeiter sind gesundheitlich nicht in der Lage, bis zum Erreichen der Schwerarbeits- bzw. Alterspension im Job durchzuhalten, und scheiden vor dem 60. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus. In der Vergangenheit bezogen viele von ihnen eine Invaliditätspension oder wurden zwischen AMS und Krankenstand hin und her geschoben. Gegen diese inakzeptable Situation haben die Bausozialpartner das Überbrückungsgeld für Bauarbeiter ausgearbeitet.

 

Die öffentliche Hand wird nicht belastet, im Gegenteil: AMS-Budget, Pensionsversicherungen und das Bundesbudget werden entlastet, da keine Arbeitslosengelder und Pensionszahlungen anfallen. Bezieher von Überbrückungsgeld sind nicht arbeitslos und werden als Dienstnehmer behandelt, was wiederum bedeutet, dass während des Bezugs von Überbrückungsgeld auch tatsächlich Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Beiträge abgeliefert werden. Mit diesem Modell ist jeder Bauarbeiter abgesichert und versichert bis zur Pension.

 

Wer länger arbeiten kann, wird mit einer Überbrückungsabgeltung "belohnt".

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