Aber doppelt besteuert werden jene, die mit ihrem Lohn eine Wurstsemmel kaufen. Sie zahlen Lohn- und Umsatzsteuer. Wer vererbt, zahlt keine Steuer mehr (er ist tot). Und wer erbt, hat dafür noch nie Steuer bezahlt, er bekommt es geschenkt! Mit den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer müssen untere Eikommen und die Arbeit entlastet werden!
Es gibt eine soziale Verantwortung der Vermögenden, die mehr in das Bildungs- und Sozialsystem einzahlen müssen, als ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen. In Österreich zahlen ArbeitnehmerInnen 80 Prozent der Steuern. Vermögen tragen so wenig bei wie in kaum einem anderen Land zum staatlichen Budget bei. In keinem europäischen Land werden Vermögen so gering besteuert wie in Österreich. Während in Großbritannien eine Vermögensteuer von 12,5 Prozent eingehoben wird, müssen die Reichen Österreichs nur 1,3 Prozent ihrer teils enormen Vermögen an den Staat abgeben. Nur zwei Staaten (Tschechien und Estland) haben noch geringere Steuersätze.
Erbschaften ab 1 Million Euro sollen wieder besteuert werden. Das betrifft nur ein Prozent der Bevölkerung. Denn 99 % der Bevölkerung erben weitaus weniger als eine Million Euro. Die Abgabenhöhe soll nach Erbschaftssumme gestaffelt werden. Bei einen Vermögen von über 1 Mio. Euro ist 25 Prozent für die Summe über einer Million fällig, 30 Prozent werden für das Erbe über 5 Millionen fällig. Erst bei Vermögen von mehr als zehn Millionen Euro soll die Erbschaftssteuer volle 35 Prozent betragen.
Für eine Erbschaft unter 1 Million Euro wird keine Erbschaftssteuer eingehoben.